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Zielgruppen der Vereinigten
Direktkandidaten
1. Unabhängige politische Führungspersönlichkeiten
Die Vereinigten Direktkandidaten fördern geeignete unabhängige
politische Führungspersönlichkeiten, die bereit sind, die Interessen der Bürger ihres Wahlkreises im Bundestag kompetent, ehrlich und gemeinwohlorientiert zu vertreten.
Unterstützung wird organisatorisch, finanziell und medial bereitgestellt.
2. Freiheitswerkstätten
Für jeden der 299 Wahlkreise wurde eine
Freiheitswerkstatt
initiiert. Diese begleiten unabhängige Direktkandidaten organisatorisch und finanziell, bis diese ein Direktmandat erfolgreich erlangen.
Die Vereinigten Direktkandidaten unterstützen die Gründung und den Gedankenaustausch zu strategischen, rechtlichen und praktischen Fragen.
3. Weitere Direktkandidaten
In Wahlkreisen ohne Schwergewichte unterstützen die Vereinigten Direktkandidaten Bürger bei der Auswahl geeigneter unabhängiger Kandidaten.
Die Vereinigten Direktkandidaten legen eine Liste der aus ihrer Sicht geeignetsten gemeinsamen von den etablierten Parteien unabhängigen Direktkandidaten an und stellen entsprechende
Bestätigungen
aus.
4. Spender und Wahlkampffinanzierung
Als Verein ohne Parteicharakter im Sinne von § 34g Nr. 2 EStG stellen die Vereinigten Direktkandidaten Spendenquittungen aus.
Bis zu einem Betrag von 3.300 Euro jährlich können Spender rund die Hälfte des Spendenbetrags
von ihrer Steuerschuld abziehen.
5. Wahlberechtigte
Über 61 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland verdienen eine Regierung, die intelligent, kompetent und bürgernah handelt.
- Abfindung
- Abmahnung
- Abwicklungsvertrag
- Altersteilzeit
- Anfechtung
- Anhörung des Betriebsrats bzw. Personalrats
- Arbeitsvertragsgestaltung
- Auflösungsantrag
- Betriebsänderung
- Betriebsübergang
- Einstellung
- Eingruppierung
- Elternzeit
- Entgelt
- Entgelt im Krankheitsfall
- Entgeltfortzahlung
- Interessenausgleich
- Mitbestimmung
- Outsourcing
- Sozialauswahl
- soziale Rechtfertigung der Kündigung
- Sozialplan
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- Teilzeitarbeitsverhältnisse
- Urlaub